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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.07.2004
- 4 U 644/03 -116- -
Sturz wegen Schneeglätte: Haftung wegen nicht geräumter Straße trotz Übertragung der Winterdienstpflicht auf andere und Vorhandensein eines "Betreten auf eigene Gefahr"-Hinweisschilds
Mitverschulden des Geschädigten von 1/3 wegen unvorsichtigen Gehens
Der Eigentümer einer Straße kann auch dann für einen Sturz wegen Schneeglätte haften, wenn er die Winterdienstpflicht auf die Eigentümer der an die Straße angrenzenden Grundstücke übertragen hat. Zudem ist es unerheblich, ob ein "Betreten auf eigene Gefahr"-Hinweisschild vorhanden ist. Der Geschädigte muss sich jedoch ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn der Sturz auch aufgrund des unvorsichtigen Gehens beruhte. Dies hat das Saarländische Oberlandesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 1998 stürzte ein Mann auf einer nicht geräumten bzw. gestreuten Straße wegen Schneeglätte. Aufgrund des Sturzes erlitt der Mann ein Schädelhirntrauma 1./2. Grades sowie eine HWS- und LWS-Zerrung. Aufgrund dessen verlangte er von dem Eigentümer der Straße Schadenersatz und
Landgericht gab Klage statt
Das Landgericht Saarbrücken gab der Klage statt. Seiner Ansicht nach sei der Straßeneigentümer trotz Übertragung der
Oberlandesgericht bejahte ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld
Das Saarländische Oberlandesgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und wies die Berufung des Straßeneigentümers zurück. Dem Geschädigten habe ein Anspruch auf Schadenersatz und
Keine wirksame Übertragung der Winterdienstpflicht auf Grundstückseigentümer
Die
Kein Ausschluss der Haftung durch Hinweisschild
Die Haftung des Straßeneigentümers sei auch nicht durch das
Mitverschulden des Geschädigten von 1/3
Dem Geschädigten sei aber nach Einschätzung des Oberlandesgerichts ein
Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 EUR
Dem Geschädigten habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2014
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.10.2003
[Aktenzeichen: 1 O 369/01]
- Übertragung der Winterdienstpflicht auf Mieter begründet Kontroll- und Überwachungspflicht des Vermieters
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.01.2012
[Aktenzeichen: I-6 U 206/11]) - Hinweisschild "Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut" beseitigt nicht Winterdienstpflicht auf einem Kundenparkplatz
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2004
[Aktenzeichen: 7 U 94/03])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 14733
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