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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 17.01.2006
- 4 U 615/04 - 55/05 -
Pferdehalter haftet für Unfall aufgrund möglichen Zusammenstoßes eines Motorradfahrers mit auf Fahrbahn stehendem Pferd
Durch Bildung eines Verkehrshindernisses realisiert sich typische Tiergefahr
Verunfallt ein Motorradfahrer aufgrund auf der Fahrbahn stehender Pferde, so haften die Pferdehalter selbst dann für den Unfall, wenn es zu keiner Kollision mit einem der Pferde kam. Denn allein dadurch, dass die Pferde ein Verkehrshindernis bilden, realisiert sich die typische Tiergefahr. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Oktober 1999 verunfallte ein Motorradfahrer aufgrund auf der Fahrbahn stehender
Landgericht Saarbrücken bejaht Haftung der Tierhalterin
Das Landgericht Saarbrücken gab der Schadenersatzklage statt. Neben der Betreiberin der Pferdepension und des Halters des Pferdes, bei dem ein
Oberlandesgericht von Zusammenstoß mit zweitem Pferd überzeugt
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Pferdehalterin zurück. Es war angesichts der Umstände ebenfalls davon überzeugt, dass es zu einem
Tierhalterhaftung trotz fehlenden Zusammenstoßes
Für die
Durch Bildung eines Verkehrshindernisses realisiert sich typische Tiergefahr
Dadurch, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.10.2004
[Aktenzeichen: 3 O 486/02]
- BGH: Für Tierhalterhaftung genügt mittelbare Verursachung eines Schadens
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2015
[Aktenzeichen: VI ZR 467/13]) - Verkehrsunfall wegen eines entlaufenden Pferdes: Bei fehlender Möglichkeit zur Feststellung des Schädigers haftet jeder an Schadenshandlung möglicherweise Beteiligte
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 17.05.1990
[Aktenzeichen: 7 U 191/89])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2006, Seite: 893 NJW-RR 2006, 893 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2006, Seite: 424 NZV 2006, 424
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Dokument-Nr. 21429
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