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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.12.2010
VIII ZR 246/08 -

OLG Oldenburg legt EuGH Frage zur Zulässigkeit von Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen vor

Verfahren im Rechtsstreit gegen die EWE-AG vom Oberlandesgericht Oldenburg zunächst ausgesetzt

Der Gerichtshof der Europäischen Union muss darüber entscheiden, ob es mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, wenn in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Energieversorgers ein einseitiges Preisänderungsrecht gegenüber Sonderkunden dadurch vereinbart wird, dass pauschal auf die allgemeine Verordnung für Tarifkunden verwiesen wird (AVBGasV).

Im hiesigen Rechtsstreit hatte die beklagte EWE-AG seit dem 1. September 2004 in mehreren Schritten die Gaspreise einseitig erhöht. Dagegen wehrten sich die 66 Kläger mit ihrer Klage. Mit Urteil vom 5.September 2008 hatte das OLG der Mehrzahl der Kläger Recht gegeben.

Gaspreiserhöhung ab 04/07 wegen unwirksamer AGBs unwirksam

Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juli 2010 zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen das Urteil des Oberlandesgerichts zum Teil bestätigt und die einseitigen Gaspreiserhöhungen für die Zeit ab April 2007 aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen für unwirksam gehalten. Für die Gaspreiserhöhungen in der Zeit von September 2004 bis April 2007 hat der Bundsgerichtshof das Urteil aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht habe für diesen Zeitraum die wirksame Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die einzelnen Verträge und die Angemessenheit der Preiserhöhungen zu prüfen.

Pauschale Verweisung in AGBs für einseitiges Preisänderungsrecht nach Ansicht des OLG für Verbraucher nicht ausreichend klar und verständlich

Das Oberlandesgericht hat nun die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union beschlossen. Er bittet den Gerichtshof um Klärung, ob die Richtlinie 93/13 EWG des Rates vom 5. April 1993 es gestattet, mit einer pauschalen Verweisung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die allgemeine Verordnung (AVB GasV) ein einseitiges Preisänderungsrecht gegenüber Sonderkunden zu begründen. Nach Ansicht des OLG ist eine pauschale Verweisung auf die Verordnung für den Verbraucher nicht ausreichend klar und verständlich, zumal die dort enthaltene Bestimmung über das Preisänderungsrecht nicht transparent sei. Eine solche Verweisung verstoße daher gegen Gemeinschaftsrecht. Dies ergebe sich auch aus der Richtlinie 2003/55 EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt vom 26. Juni 2003.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2010
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online

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