wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 13.02.2009
6 U 212/08 -

OLG Oldenburg zur Haftung bei Unfällen an Fitnessgeräten im Fitnessstudio

Kein Schadensersatz bei Verletzungen, die durch unbefugtes Nutzen von Trainingsgeräten entstehen

Der Inhaber und Betreiber von Fitnesstrainingsgeräten haftet nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wenn ein Laufband ohne Einweisung eigenmächtig in Betrieb genommen wird und es deshalb zu einem Unfall kommt. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Die Ehefrau des Klägers befand sich in krankengymnastischer Behandlung und nahm an einem Funktionstraining teil. In dem Praxisraum befand sich neben anderen Fitnessgeräten auch ein Laufband. Die Patientin durfte die Praxisräume mit den Trainingsgeräten jederzeit besuchen, das Laufband gehörte jedoch nicht zu ihrem Trainingsplan. Eine Einweisung in die Funktionsweise des Laufbandes war daher nicht erfolgt. Als sie das Laufband gleichwohl in Betrieb nahm, verlor sie das Gleichgewicht, stürzte und quetschte sich die linke Hand. Das Landgericht Oldenburg hatte die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen. Es sah keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber des Fitnessgerätes.

Unbefugtes Nutzen von Geräten führt zu schuldhafter Selbstgefährdung

Diese Entscheidung das Oberlandesgericht Oldenburg nunmehr bestätigt. Die Verletzte sei zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass sie nur die Geräte benutzen dürfe, für die sie eine Einweisung erhalten habe. Besondere Vorkehrungen gegen die unbefugte Benutzung habe der Beklagte nicht treffen müssen. Auch könne nicht verlangt werden, dass ständig eine Aufsichtsperson die ungefugte Benutzung verhindere. Die Klägerin habe sich vielmehr schuldhaft selber gefährdet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 24.03.2009

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8038 Dokument-Nr. 8038

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8038

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung