wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 02.11.2015
6 U 170/15 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz für Verletzung beim Ballspiel auf Feier

Beim Ballspiel mit Kindern muss immer mit fehlgehenden Bällen gerechnet werden

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Schadensersatzklage eines Mannes abgewiesen, der auf einer Konfirmationsfeier beim Ballspielen mit Kindern verletzt wurde. Das Gericht verwies darauf, dass Anhaltspunkte für einen absichtlichen Wurf des Balls in Richtung des Kopfes des Mannes nicht ersichtlich seien und beim Ballspielen mit Kindern generell mit fehlgehenden Bällen gerechnet werden müsse.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann war im April 2011 Gast auf einer Konfirmationsfeier im Landkreis Aurich. Beim Spiel mit mehreren Kindern wurde er im Gesicht von einem Tennisball getroffen. Den Ball hatte der 13-jährige Konfirmand geworfen. Das Brillenglas des Mannes zersplitterte und Glassplitter drangen in sein Auge ein. Das Auge wurde dadurch erheblich verletzt. Der Mann musste deswegen mehrfach operiert werden und war längere Zeit arbeitsunfähig.

Kläger verlangt 10.000 Euro Schmerzensgeld

Mit der Klage vor dem Landgericht Aurich nahm er den 13-Jährigen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro und weiteren Schadensersatz in Anspruch. Er behauptete, völlig überraschend - beim Fußballspiel mit kleineren Kindern - von dem Tennisball getroffen worden zu sein. Der 13-Jährige hingegen behauptete, der Kläger habe an einem Spiel mit dem Tennisball teilgenommen und vor dem Wurf noch Blickkontakt mit ihm gehabt. Das Landgericht Aurich vernahm zahlreiche Gäste der Konfirmationsfeier als Zeugen und wies die Klage sodann ab. Es zeigte sich von der Schilderung des 13-Jährigen überzeugt.

Anhaltspunkte für gezielten Wurf des Balls in Richtung Kopf des Klägers nicht ersichtlich

Dagegen legte der Kläger Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg ein. Das Gericht wies das Rechtsmittel jedoch zurück und führte zur Begründung aus, dass das Landgericht die Zeugenaussagen richtig gewürdigt habe. Der Kläger habe keine Schadensersatzansprüche gegen den 13-Jährigen. Bei einem Ballspiel mit Kindern - auch mit größeren Kindern - sei immer mit fehlgehenden Bällen zu rechnen. Darauf müsse man sich als Mitspieler einstellen. Anhaltspunkte dafür, dass der 13-Jährige den Ball gezielt Richtung Kopf des Klägers geworfen habe, lägen nicht vor.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht Aurich, Urteil vom 23.07.2015
    [Aktenzeichen: 2 O 1212/14]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21933 Dokument-Nr. 21933

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21933

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung