wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 07.05.2018
4 U 1/18 -

Mutter hat nach Sturz auf Schulparkplatz keinen Anspruch auf Schadensersatz

Schulbesucher muss sich gegebenen Verhältnissen anpassen

Wer für ein Grundstück verantwortlich ist, muss grundsätzlich Vorkehrungen dafür treffen, dass niemand, der sich bestimmungsgemäß auf dem Grundstück aufhält, zu Schaden kommt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Umfang der Verkehrs­sicherungs­pflicht konkretisiert.

Im zugrunde liegenden Streitfall war eine Frau in Lingen nach einem Elternabend im Dunklen auf zwei Treppenstufen des Schulgeländes zu Fall gekommen und hatte sich verletzt. Die Außenbeleuchtung des Schulgeländes war ausgefallen. Die Frau verlangte vom Schulträger Schmerzensgeld und Schadensersatz von zusammen rund 15.000 Euro. Sie war der Auffassung, der Schulträger hätte eine ausreichende Beleuchtung sicherstellen müssen. Jedenfalls müsse durch eine Notfallbeleuchtung ein minimaler Standard gewährleistet sein.

Verkehrssicherungspflichtiger muss nicht alle denkbaren Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen treffen

Mit dieser Begründung konnte die Frau weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht überzeugen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg muss der Schulträger zwar grundsätzlich dafür sorgen, dass sich das Schulgelände gefahrlos benutzen lasse. Ein Verkehrssicherungspflichtiger müsse aber nicht alle denkbaren Maßnahmen treffen, um einen Unfall völlig auszuschließen. Ein Besucher müsse sich auch den Verhältnissen anpassen und die Verkehrsflächen so annehmen, wie sie sich ihm erkennbar darstellten.

Notfallbeleuchtung nicht erforderlich

Der Schulträger habe die Treppenstufen durch eine Laterne grundsätzlich ausreichend beleuchtet. Weitere Sicherungsmaßnahmen, etwa eine Notfallbeleuchtung für den Fall, dass die Hauptbeleuchtung ausfalle, seien nicht erforderlich. Dies gelte umso mehr, als die Beleuchtung nur wenige Wochen zuvor vollständig erneuert worden sei und sich die Treppenstufen nicht auf dem direkten Weg vom Parkplatz zum Gebäude befanden. Es sei auch keine Extrakontrolle wegen der Abendveranstaltung erforderlich gewesen. Der Hausmeister hatte ausgesagt, die Beleuchtung jeden Nachmittag zu kontrollieren.

Klägerin hätte sich sorgsamer verhalten müssen

Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass die Frau sich auch nicht richtig verhalten habe. Angesichts der Dunkelheit hätte sie sich besonders vorsichtig und langsam, quasi tastend, fortbewegen müssen. Es hätte auch nahgelegen, die Handytaschenlampe einzuschalten oder sich um eine andere Taschenlampe zu bemühen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2018
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26131 Dokument-Nr. 26131

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26131

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung