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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 28.01.2014
- 13 U 111/13 -
Boykottaufruf des Deutschen Tierschützerbüros gegen Geschäftsbeziehungen der Volksbank mit dem Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter untersagt
Boykottaufruf kommt Prangerwirkung zu
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dem Deutschen Tierschützerbüro e.V. untersagt, eine Volksbank öffentlich aufzufordern, das Konto des Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter e.V., zu kündigen.
Im zugrunde liegenden Streitfall forderte der beklagte Deutsche Tierschützerbüro e.V. eine Volksbank im Landgerichtsbezirk Osnabrück auf, die dort bestehende Geschäftsbeziehung mit dem Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V. zu kündigen. Auf seiner Webseite berichtete er über diesen
Boykottaufruf stelle rechtswidrigen Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht dar
Aus Sicht des Oberlandesgericht Oldenburg geht der
Boykottaufruf übersteigt Maß angemessener und noch zulässiger Beeinträchtigung des Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter
Die Interessen des Klägers überwiegen gegenüber dem Recht des Beklagten auf freie Meinungsäußerung, so der Senat. Auch wenn die Ziele und Motive des Beklagten nachvollziehbar und grundsätzlich nicht zu beanstanden seien, beschränke sich der Beklagte bei seinem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Osnabrück, Entscheidung
[Aktenzeichen: 12 O 2636/13]
- "Deutsche Stimme Verlags GmbH" erhält kein Girokonto bei der Sparkasse
(Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.11.2013
[Aktenzeichen: 4 B 426/13]) - Vereinigung "DIE RECHTE" erhält vorläufig kein Girokonto bei der Sparkasse
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 05.04.2013
[Aktenzeichen: 12 L 139/13])
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Dokument-Nr. 17587
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