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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 24.02.2011
- 1 U 33/10 -
OLG Oldenburg: Vorarbeiter haftet für Personenschäden beim Fällen von Bäumen
Einteilen von unerfahrenen Arbeitskräften zum selbständigen Ausführen von Baumfällarbeiten stellt grob fahrlässiges Handeln des Baustellenleiters dar
Teilt ein Baustellenleiter unerfahrene Mitarbeiter zur Mithilfe bei den Baumfällarbeiten ein ohne die Arbeiten weiter zu beaufsichtigen, stellt dies ein grob fahrlässiges Handeln dar. Verletzt sich einer der Mitarbeiter bei dem Arbeiten, haftet der Baustellenleiter für den Schaden. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Der beklagte Vorarbeiter des zugrunde liegenden Falls war von seiner Firma mit der Räumung eines Grundstücks beauftragt worden. Auf dem Grundstück standen nur noch der Schornstein mit Fundamentplatte eines abgerissenen Hauses sowie einige
Eingeteilte Arbeiter aufgrund der Unerfahrenheit offensichtlich ungeeignet Baumfällarbeiten
Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Baustellenleiter zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von knapp 900.000 Euro wegen grob fahrlässigen Verhaltens. Die Berufung des Beklagten blieb ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, der Beklagte hafte, weil er keine fachkundigen Personen hinzugezogen habe und Mitarbeiter ausgewählt habe, die noch nie einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2011
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Schadensersatz für Aufzugsunfall trotz überwiegenden Mitverschuldens des geschädigten Monteurs
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.04.2008
[Aktenzeichen: 17 U 270/05]) - Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Montagegrube in einer Gemeinschaftsgarage
(Landgericht Coburg, Hinweisverfügung vom 16.07.2008
[Aktenzeichen: 33 S 54/08])
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Dokument-Nr. 11641
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