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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 19.10.2020
- 13 U 3078/20 -
Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen möglichen Wegfalls der Mietzahlungspflicht nach pandemiebedingten Lockdowns
Vorliegen eines Mietmangels und Kündigungsausschlusses
Wegen eines pandemiebedingten Lockdowns kann die Mietzahlungspflicht für einen Gewerbemieter wegfallen. Es kommt insofern eine Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB wegen Vorliegens eines Mietmangels oder ein Kündigungsausschluss nach Art. 240 § 2 Abs. 1 EGBGB in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der
Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen möglichen Wegfalls der Mietzahlungspflicht
Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied zu Gunsten des Mieters und bejahte daher den Antrag auf
Kündigungsausschluss während Pandemiezeit
Nach Auffassung des Oberlandesgericht komme zudem ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2021
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.09.2020
[Aktenzeichen: 14 O 845/20]
- Gewerbemieter können bei behördlich angeordneter Ladenschließung bzw. Einschränkungen infolge einer Virus-Pandemie Miete mindern
(Landgericht München I, Urteil vom 22.09.2020
[Aktenzeichen: 3 O 4495/20]) - Mietzahlungspflicht eines Gewerbemieters trotz coronabedingter Geschäftsschließung
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.08.2020
[Aktenzeichen: 2-05 O 160/20])
Jahrgang: 2020, Seite: 1625 GE 2020, 1625 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2021, Seite: 56 MDR 2021, 56
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Dokument-Nr. 29689
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