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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 07.11.2012
- 1 St OLG Ss 258/12 -
Gewaltsame Wegnahme einer "Fan-Jacke" ist als Raub strafbar
Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt Verurteilung wegen Raubes
Die Wegnahme einer "Fan-Jacke" stellt kein Bagatelldelikt dar. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg und verwarf damit die Revision eines Anhängers des 1. FC Nürnberg, der wegen Raubes verurteilt worden war, weil er – gemeinsam mit einem weiteren Club-Fan – einem Anhänger der Spielvereinigung Greuther Fürth gewaltsam die Fan-Jacke weggenommen hatte.
Im zugrunde liegenden Streitfall waren die beiden Fans des Fußballclubs 1. FC Nürnberg in erster Instanz vom Amtsgericht Fürth zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie im März 2011 dem geschädigten Fan der Spielvereinigung Greuther Fürth nach einem Spiel gefolgt waren und ihm seine weiß-grüne Fan-Jacke vom Leib gezerrt hatten. Einer der beiden versteckte die Jacke zunächst unter seinem Pullover. Als sie bemerkten, dass sich die Polizei näherte, verstauten sie die Jacke im Kofferraum ihres ca. 30 m entfernt geparkten Autos.
Tat ist rechtlich als Raub einzuordnen
Auf die Berufung der Angeklagten hin, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die verhängte Strafe bestätigt. Es hat die Tat rechtlich als
Angeklagter hält Tat für Bagatelldelikt
Gegen dieses Urteil hat einer der beiden Angeklagten Revision zum Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt. Er war der Meinung, dass nur ein Bagatelldelikt vorliege, nicht aber ein
LG wertet Tat zurecht als Raub
Das hat das Oberlandesgericht anders gesehen. Zwar liege ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 78 NStZ-RR 2013, 78
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Dokument-Nr. 14600
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