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Oberlandesgericht München, Urteil vom 21.11.2012
3 U 2072/12 -

Schmerzensgeld von 9.000 € für Gesichtsnarbe

Dauerhafte Entstellung und Schmerzen rechtfertigen Höhe des Schmerzensgelds

Eine dauerhafte Entstellung durch eine Gesichtsnarbe mit weiterhin bestehenden Schmerzen rechtfertigen ein Schmerzensgeld von 9.000 €. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund einer Körperverletzung erlitt das Opfer eine vom linken Auge bis zum seitlichen linken Nasenflügel reichende dauerhaft sichtbare Narbe. Das Opfer verlangte daraufhin neben Schadenersatz auch ein angemessenes Schmerzensgeld. Das Landgericht Traunstein entschied zu Gunsten des Opfers. Dieses war jedoch mit der Höhe des Schmerzensgelds nicht einverstanden und ging daher in Berufung.

Opfer erhält 9.000 € Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht München sprach dem Opfer ein Schmerzensgeld von 9.000 € zu. Angesichts der deutlich sichtbaren Narbe und des Auftretens von Schmerzen bei einem Wetterwechsel, selbst 2 ¼ Jahre nach der Tat, sei dieser Betrag angemessen und ausreichend gewesen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Traunstein, Urteil vom 06.03.2012
    [Aktenzeichen: 8 O 3134/11]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gesichtsnarbe | Körperverletzung | Schmerzen | Schmerzensgeld (ja)
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 396
NJW-RR 2013, 396
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2013, Seite: 298
NZV 2013, 298

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Dokument-Nr.: 16100 Dokument-Nr. 16100

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