wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.7/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 29.10.2020
24 U 4970/20 -

Hinweis des Verkäufers auf Monogramm einer Künstlerin auf Bild begründet keine Beschaffen­heits­vereinbarung

Originalität des Bildes wird nicht zugesichert

Der Hinweis eines Verkäufers auf das Monogramm einer Künstlerin auf ein Bild stellt keine Beschaffen­heits­vereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Damit wird nicht zugesichert, dass das Bild ein Original der Künstlerin ist. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer Ebay-Auktion ersteigerte ein Mann für 412 EUR ein Bild. Dieses hatte die Verkäuferin als "Ölgemälde, monogr. Leonie VON LITTROW (1860-1914)" bezeichnet. Das Bild enthielt tatsächlich das Monogramm "LL". Mit der Behauptung, dass es sich bei dem Bild um eine Fälschung handelt, erhob der Käufer vor dem Landgericht Memmingen Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 19.588 EUR. Er gab an, dass das Bild einen Wert von 20.000 EUR hätte, wäre es echt. Durch die von der Beklagten erstellte Bezeichnung des Bildes sei die Echtheit des Bildes bzw. die Urheberschaft der Leonie von Littrow vereinbart worden. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Kein Anspruch auf Schadensersatz

Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3 BGB bestehe nicht. Denn das verkaufte Ölgemälde weise keinen Sachmangel auf. Die Beschreibung des Bildes als "monogr. Leonie VON LITTROW" begründe keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Beklagte habe das Ölgemälde weder als Original bezeichnet noch habe sie eine Expertise vorgelegt. Sie habe leidglich auf das Monogramm verwiesen, das auf eine Urheberschaft der Leonie von Littrow hinweist. Dadurch sei nicht zugesichert worden, dass es sich um ein Original der Malerin handelt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2020
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Memmingen, Urteil
    [Aktenzeichen: 22 O 203/20]
Aktuelle Urteile aus dem Kaufrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29593 Dokument-Nr. 29593

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29593

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung