wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 26.04.2021
24 U 111/21 -

Zeichen 266 der StVO gilt auch für Omnibusse und Pkw mit Anhänger

Keine Beschränkung des Verkehrszeichens auf Lkw

Das Verkehrszeichen 266 ist nicht auf Lkw beschränkt, sondern gilt auch für Omnibusse und Pkw mit Anhänger, welche die auf dem Zeichen angegebene tatsächliche Länge überschreiten. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2019 kam es in einer Spitzkehre einer Bergstraße in Bayern zu einem Streifzusammenstoß zwischen einem bergauf fahrenden Bus und einem bergab fahrenden Pkw. Die Straße war durch das Zeichen 266 für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Länge von mehr als 12 Metern gesperrt. Der Bus hatte eine Länge von 12,99 m. Die Halterin des Busses klagte wegen des Zusammenstoßes gegen den Halter des Pkw und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz.

Landgericht nahm Haftungsverteilung von 60 zu 40 % zu Lasten der Klägerin vor

Das Landgericht Kempten nahm eine Haftungsverteilung von 60 zu 40 % zu Lasten der Klägerin vor. Zwar sei dem Beklagten ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO und § 2 Abs. 2 StVO vorzuwerfen. Jedoch habe der Fahrer des Busses den Unfall überwiegend verschuldet. Denn er habe die Straße entgegen des Zeichens 266 befahren. Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein. Sie meinte, das Zeichen 266 gelte nur für Lkw.

Oberlandesgericht bejaht Anwendbarkeit des Zeichens 266 auf Omnibusse

Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Das Zeichen 266 gelte für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche die auf dem Zeichen angegebene tatsächliche Länge überschreiten. Aus der Verwendung des Symbols eines Lkw ergebe sich nichts anderes. Das Zeichen solle der Gefahr vorbeugen, dass überlange Fahrzeuge in engen Kurven zwangsläufig auf die Gegenfahrbahn geraten und dadurch eine Gefahr für den Gegenverkehr darstellen. Diese Gefahr bestehe allein durch die Länge des Fahrzeugs oder Gespanns und damit gleichermaßen für Lkw wie für Omnibusse und Pkw, die mit einem Anhänger zusammen die vorgeschriebene Länge überschreiten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2021
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Kempten, Urteil vom 03.12.2020
    [Aktenzeichen: 21 O 1794/19]

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30356 Dokument-Nr. 30356

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30356

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?