wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Urteil vom 06.04.2016
20 U 4602/15 -

Kopfverletzung durch vom Fenstersims herabfallende Holzfigur aus Wohnung begründet Haftung des Wohnungsinhabers auf Schmerzensgeld

Schmerzensgeldhöhe von 3.000 EUR aufgrund Kopflatzwunde und Lagerungsschwindel

Erleidet ein Passant eine Kopfplatzwunde sowie einen Lagerungsschwindel, weil ihm eine von einem Fenstersims herabgefallene Holzfigur traf, kann ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 EUR zustehen. Der Wohnungsinhaber haftet aufgrund eines Fahr­lässigkeits­vorwurfs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2011 stellte eine Wohnungsinhaberin eine ca. 1 kg schwere und 25 cm hohe Holzfigur auf einen Fenstersims ihrer im 3. Stock gelegenen Wohnung ab. Wegen eines Windstoßes fiel die Holzfigur vom Sims und traf eine Passantin am Kopf. Diese erlitt dadurch eine Platzwunde, die mit mehreren Stichen im Krankenhaus genäht werden musste. Zudem trat in der Folgezeit ein Lagerungsschwindel auf. Die Haftpflichtversicherung der Wohnungsinhaberin zahlte an die Passantin ein Schmerzensgeld von 1.000 EUR. Der Passantin war dies aber zu wenig. Ihrer Meinung nach sei ein Schmerzensgeld von 17.000 EUR angemessen und erhob daher Klage.

Landgericht erhöht Schmerzensgeld auf weitere 7.000 EUR

Das Landgericht München I hielt die außergerichtlich gezahlten 1.000 EUR zwar auch für zu wenig, es erachtete aber ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 8.000 EUR für angemessen und sprach der Klägerin daher nur weitere 7.000 EUR zu. Dies war wiederum der beklagten Wohnungsinhaberin zu viel und legte daher Berufung ein.

Oberlandesgericht hält Schmerzensgeld von insgesamt 3.000 EUR für angemessen

Das Oberlandesgericht München entschied zum Teil zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts entsprechend auf. Angesichts der Platzwunde und dem Lagerungsschwindel sei ein Schmerzensgeld von insgesamt 3.000 EUR angemessen, so dass der Klägerin neben dem bereits gezahlten 1.000 EUR nur weitere 2.000 EUR an Schmerzensgeld zu stehen.

Hinstellen der Holzfigur auf Fenstersims begründet Fahrlässigkeitsvorwurf

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe die Beklagte durch die ungesicherte Positionierung der Holzfigur am offenen Fenster eine besondere Gefahrenquelle geschaffen. Sie habe damit die Verletzung der sich im öffentlichen Straßenraum unterhalb des Fensters befindlichen Klägerin durch das Herabfallen der Figur fahrlässig verursacht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2017
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht München I, Urteil vom 09.11.2015
    [Aktenzeichen: 34 O 25803/14]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24917 Dokument-Nr. 24917

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24917

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung