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Oberlandesgericht München, Urteil vom 19.05.2017
10 U 4256/16 -

Kein Mitverschulden eines Leicht­kraft­rad­fahrers an Unfallfolgen aufgrund fehlender Motorradstiefel

Kein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorradstiefeln innerhalb geschlossener Ortschaften

Ein Leicht­kraft­rad­fahrer trifft wegen fehlender Motorradstiefel kein Mitverschulden an den Folgen eines Verkehrsunfalls innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, wenn das allgemeine Verkehrsbewusstsein das Tragen von Motorradstiefeln für Leicht­kraft­rad­fahrer innerhalb geschlossener Ortschaften nicht vorsieht. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Abend im November 2012 in einer bayerischen Stadt zwischen einem Pkw-Fahrer und dem Fahrer eines Leichtkraftrads zu einem Verkehrsunfall. Der genaue Unfallhergang konnte nicht aufgeklärt werden. Nachdem das Landgericht Landshut sein Urteil fällte, musste das Oberlandesgericht München als Berufungsinstanz über den Fall entscheiden. Der BMW-Fahrer bemängelte unter anderem, dass das Landgericht nicht beachtet habe, dass der Fahrer des Leichtkraftrads nur Turnschuhe getragen hatte. Hätte er Motorradstiefel getragen, wären die Unfallfolgen geringer ausgefallen. Ihm sei daher ein Mitverschulden anzulasten.

Kein Mitverschulden an Unfallfolgen wegen fehlender Motorradstiefel

Das Oberlandesgericht München lastete dem Leichtkraftradfahrer kein Mitverschulden wegen der fehlenden Motorradstiefel an. Zunächst gebe es keine über die gesetzliche Helmpflicht (§ 21 a Abs. 2 StVO) hinaus geregelte Pflicht, besondere Motorradschutzkleidung zu tragen. Ein Mitverschulden sei demnach nur anzunehmen, wenn das allgemeine Verkehrsbewusstsein das Tragen von Motorradstiefeln für Leichtkraftradfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften vorsehe. Dies sei jedenfalls für das Unfalljahr nicht feststellbar. Für die Feststellung des allgemeinen Verkehrsbewusstseins komme es auf zureichend verlässliche Unterlagen wie Umfrageergebnisse, Statistiken und amtliche oder nichtamtliche Erhebungen an.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2018
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Landshut, Urteil vom 22.09.2016
    [Aktenzeichen: 81 O 2823/13]
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2017, Seite: 2838
NJW 2017, 2838
 | Zeitschrift: Blätter Straßenverkehrsrecht (SVR)
Jahrgang: 2017, Seite: 423
SVR 2017, 423
 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2017, Seite: 673
zfs 2017, 673

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Kommentare (1)

 
 
klaus butzer schrieb am 26.12.2018

sollte der bmw fahrer mal als fußgänger von einem auto erfaßt werden, kein geld ohne ritterrüstung

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