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Oberlandesgericht München, Urteil vom 13.07.2018
- 10 U 1856/17 -
Bei seitlicher Beschädigung eines Fahrzeugs im Rahmen eines Spurwechsels liegt kein Auffahrunfall vor
Kein Anscheinsbeweis gegen "Auffahrenden"
Wird im Rahmen eines Spurwechsels ein Fahrzeug an der Seite beschädigt, so liegt kein Auffahrunfall vor. Die Grundsätze zum Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen greifen daher nicht. Vielmehr spricht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Spurwechslers. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Rahmen eines Fahrstreifenwechsels eines Porsche-Fahrers vor einer Kreuzung zu einer
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen sorgfaltswidrigem Spurwechsel
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf
Anscheinsbeweis nach Auffahrunfällen gilt bei Fahrstreifenwechsel nicht
Demgegenüber könne sich die Klägerin nicht auf einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München I, Urteil vom 28.04.2017
[Aktenzeichen: 17 O 19700/15]
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Dokument-Nr. 27690
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