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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 12.08.2009
- 83 Ss-OWi 63/09 -
Handyverbot beim Autofahren: Ans-Ohr-Halten eines Mobiltelefons zum Musikhören ist nicht erlaubt
Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a) StVO
Wer während des Autofahrens sein Handy ans Ohr hält, um Musik zu hören, verstößt gegen § 23 Abs. 1 a) StVO und begeht daher eine Ordnungswidrigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2008 hielt sich ein
Verhängung der Geldbuße war zulässig
Das Oberlandesgericht Köln entschied gegen den
Autofahrer benutze Handy verbotswidrig
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.05.2009
[Aktenzeichen: 811 OWi 75/09]
- Bußgeld: Wegdrücken eines Handyanrufes während der Autofahrt gilt bereits als "Benutzung"
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.02.2012
[Aktenzeichen: III-1 RBs 39/12]) - Auch Diktierfunktion vom Handy ist während der Autofahrt verboten
(Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 16.05.2006
[Aktenzeichen: 1 Ss 82/06]) - Handyverbot am Steuer: Benutzung eines Handys auch bei Anbahnung bzw. Abschluss eines Telefonats
(Amtsgericht Ratzeburg, Urteil vom 12.11.2004
[Aktenzeichen: 6 O Wi 364/04])
Jahrgang: 2011, Seite: 95 DAR 2011, 95 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2010, Seite: 270 NZV 2010, 270 | Zeitschrift: Verwaltungsarchiv (VA)
Jahrgang: 2009, Seite: 192 VA 2009, 192 | Arbeitszeitschrift für das gesamte Straßenverkehrsrecht (VRR)
Jahrgang: 2009, Seite: 468 VRR 2009, 468
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Dokument-Nr. 18153
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