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Oberlandesgericht Köln, Vergleich vom 03.05.2013
6 U 189/12 -

RTL kann Rechtsstreit um "Scheiß RTL"-Shirts für sich entscheiden

"Scheiß RTL" stellt zu heftigen "Rundumschlag" dar

Den Streit um die "Scheiß RTL"-Shirts des Bloggers und Fernsehkritikers Holger Kreymeier hat der Fernsehsender RTL für sich entscheiden können. Aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln nahm Kreymeier seine Berufung zurück.

In seinem Blog "Fernsehkritik.tv" setzt sich Kreymeier mit den Höhen und Tiefen des deutschen Fernsehens auseinander. Das Fernsehprogramm von RTL kann Kreymeiers Ansprüchen wohl nicht gerecht werden, was ihn auf die Idee kommen ließ ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" und dem Logo des privaten Fernsehsenders drucken zu lassen und über seine Webseite zu verkaufen. RTL sah seine Markenrechte verletzt und ging dagegen erfolgreich gerichtlich vor. Das Landgericht Köln erließ ein Verkaufsverbot für die "Scheiß RTL" T-Shirts. Es bestätigte eine Verletzung des Markenrechtes. Gegen das Urteil des Landgerichts Köln (Az. 33 O 719/11) legte Kreymeier beim Oberlandesgericht Köln Berufung ein.

Mündliche Verhandlung

In der mündlichen Verhandlung am 03.05.2013 vertrat das Oberlandesgericht Köln die Auffassung, dass das Wort "Scheiß" "auf dem T-Shirt zu substanzlos und ein zu heftiger "Rundumschlag" sei. Gleichwohl gestand das OLG Kreymeier zu, sich durchaus auf das Recht der Meinungs- und Kunstfreiheit berufen zu dürfen.

"Beleidigungskultur"

Der Anwalt von RTL soll laut Fernsehkritik.tv argumentiert haben, dass es ein Freifahrtschein für eine "Beleidigungskultur" wäre, wenn ein solches T-Shirt erlaubt sei. Damit berief sich RTL in der Verhandlung gar nicht mehr allein auf die markenmäßige Benutzung des RTL-Logos - allein hiermit wäre RTL möglicherweise vor dem OLG Köln diesmal gescheitert, schreibt Fernsehkritik.tv über die Verhandlung.

Berufungsrücknahme

Das Gericht teilte nicht alle Argumente von RTL, machte aber deutlich, dass es die Berufung Kreymeiers im Ergebnis abweisen würde. Daraufhin und weil sich RTL bereit erklärte seine Anwaltskosten selbst zu übernehmen, zog Kreymeier - aus Kostengründen - die Berufung zurück.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2013
Quelle: ra-online, Fernsehkritik.tv (pt)

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Dokument-Nr.: 15777 Dokument-Nr. 15777

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