wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 20.12.2013
6 U 188/12 -

"Tagesschau-App" ist zulässiges Medienangebot

Wettbewerbssenat des OLG Köln sieht keine eigene Prüfungskompetenz

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage mehrerer Zeitungsverlage gegen die so genannte "Tagesschau-App" abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die App lediglich eine mobile Übertragungsform des Online-Angebots tagesschau.de und mit diesem inhaltlich deckungsgleich ist. Da der im Jahr 2010 durchgeführte Drei-Stufen-Test und die anschließenden Freigabe des Konzepts durch die Niedersächsische Staatskanzlei auch die "Tagesschau-App" umfasst, ist diese Freigabe eine verbindliche Feststellung der Konformität des Medienangebots mit den Vorgaben des Rund­funk­staats­vertrages.

Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Falls, insgesamt 11 Zeitungsverlage, nahmen die ARD und den NDR auf Unterlassung der weiteren Verbreitung der "Tagesschau-App" in Anspruch.

LG gibt Klage wegen Verstoßes gegen den Rundfunkstaatsvertrag statt

Mit Urteil vom 27. September 2012 hatte das Landgericht Köln der Klage in erster Instanz stattgegeben mit der Begründung, dass die App in ihrer konkreten Ausgestaltung gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße. Hiergegen haben die ARD und der NDR Berufung eingelegt, der nun stattgegeben wurde. Die Kläger hatten argumentiert, die Tagesschau-App unterscheide sich von dem Angebot im Online-Portal tagesschau.de, welches vom Rundfunkrat beschlossen und seitens der Niedersächsischen Staatskanzlei freigegeben worden war. Das Angebot der Tagesschau-App sei presseähnlich ausgestaltet und verstoße daher gegen § 11 d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages.

Freigabe der App durch die Niedersächsische Staatskanzlei belegt Konformität des Medienangebots mit Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages

Bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln hatten die Richter erkennen lassen, dass sie sich dieser Auffassung nicht anschließen wollen. Vielmehr sei das Angebot der Tagesschau-App lediglich eine mobile Übertragungsform des Online-Angebots tagesschau.de und mit diesem inhaltlich deckungsgleich. Die App sei damit von dem im Jahr 2010 durchgeführten Drei-Stufen-Test und der anschließenden Freigabe des Konzepts durch die Niedersächsische Staatskanzlei gleichfalls umfasst. Die Freigabe sei eine verbindliche Feststellung der Konformität des Medienangebots mit den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages. Der Senat als Wettbewerbsgericht sei an die rechtliche Bewertung der mit der Prüfung des Telemedienkonzepts befassten Institutionen gebunden. Gegenstand dieser Prüfung sei ausdrücklich auch die Presseähnlichkeit des Angebots gewesen; diese sei aber wegen des Einsatzes medientypischer Gestaltungselemente, wie Bewegtbildern, Audios, interaktiven Modulen, verschiedenen Formen von Bild-, Text- und Tonkombinationen sowie der dynamischen Aktualisierung der Inhalte insgesamt nicht als presseähnlich eingestuft worden. Dieselbe Frage könne daher vom Senat weder hinsichtlich des Gesamtkonzepts noch hinsichtlich seiner tagesaktuellen Umsetzung nicht noch einmal geprüft werden, da eine anderweitige Bewertung durch die Wettbewerbsgerichte die im Drei-Stufen-Test getroffenen Bewertungen in Frage stellen und letztlich dazu führen würde, dass das durchlaufene Prüfverfahren im Ergebnis wirkungslos wäre.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Medienrecht | Presserecht | Wettbewerbsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: App | Rundfunkstaatsvertrag | Tagesschau | Zeitungsverlag | Zeitungsverleger

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17410 Dokument-Nr. 17410

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17410

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung