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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 14.09.2012
- 6 U 104/12 -
Reisepreisvorauszahlung 90 Tage vor Reisebeginn unzulässig
Früher Fälligkeitstermin stellt unangemessene Benachteiligung des vorleistungspflichtigen Kunden dar
Ein Reiseanbieter darf in seinen Reisebedingungen keine Vorauszahlungsklausel verwenden, die festlegt, dass Reisende bereits 90 Tage vor Reisebeginn den gesamten Reisebetrag an den Veranstalter zu zahlen haben. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Anbieter von Flusskreuzfahrten in Reisebedingungen in einer
Kein berechtigtes Interesse des Reiseanbieters für Erhalt des gesamten Reisepreises erkennbar
Das Oberlandesgericht Köln folgte - wie schon zuvor das Landgericht Köln - dieser Auffassung. Zur Begründung führt das Gericht unter anderem aus, dass kein berechtigtes Interesse des Anbieters erkennbar sei, vom Kunden bereits 90 Tage vom Reisebeginn über eine Anzahlung von 20 % hinaus den gesamten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2012
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
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Dokument-Nr. 14425
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