Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.03.2016
- 5 U 8/14 -
Motorische Einschränkungen, Sensibilitätsstörungen, chronische Schmerzen in Händen und Füßen sowie Störung der Blasenfunktion nach Operation rechtfertigt Schmerzensgeld
Angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 EUR
Wird ein Patient nicht ausreichend über das Risiko einer Operation aufgeklärt und erleidet der Patient durch die Operation motorische Einschränkungen, Sensibilitätsstörungen, chronische Schmerzen in Händen und Füßen sowie eine Störung der Blasenfunktion, so kann dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 EUR rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2009 unterzog sich ein 47-jähriger Finanzbeamter einer Lasernukleotomie an einer
Landgericht gab Schmerzensgeldklage in Höhe von 150.000 EUR statt
Das Landgericht Bonn gab der Schmerzensgeldklage in Höhe von 150.000 EUR statt. Seiner Ansicht nach sei den beklagten Ärzten ein Behandlungsfehler sowie eine Aufklärungspflichtverletzung anzulasten gewesen. Gegen diese Entscheidung legten die Beklagten Berufung ein.
Oberlandesgericht kürzte Schmerzensgeld auf 75.000 EUR
Das Oberlandesgericht Köln entschied insoweit zu Gunsten der Beklagten, als es das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2016
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bonn, Urteil vom 13.12.2013
[Aktenzeichen: 9 O 300/10]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23258
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23258
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.