wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23.05.2016
5 U 161/15 -

Kein Schmerzens­geld­anspruch wegen Behandlungsfehler bei Kündigung des Behandlungsvertrags ohne Einräumung einer Nach­besserungs­möglich­keit

Zumutbare Nachbesserung der fehlerhaften Behandlung

Wird eine zahnärztliche Behandlung fehlerhaft durchgeführt, begründet dies dann keinen Schmerzensgeld- oder Schadens­ersatz­anspruch, wenn der Patient den Behandlungsvertrag kündigt, ohne dem Arzt die Möglichkeit einer zumutbaren Nachbesserung einzuräumen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Patientin einer im Jahr 2012 durchgeführten zahnärztlichen Behandlung weigerte sich nachträglich die Rechnung in Höhe von fast 11.400 EUR zu bezahlen. Sie begründete dies damit, dass die Behandlung fehlerhaft durchgeführt worden sei und ihr daher Schmerzensgeld- und Schadensersatzsprüche in einer der Rechnungssumme übersteigenden Höhe zu stehen. Die zahnärztliche Gemeinschaftspraxis sah dies anders und erhob Klage auf Zahlung.

Landgericht gibt Klage statt

Das Landgericht Köln gab der Klage im Wesentlichen statt. Der Vergütungsanspruch der Klägerin sei nicht wegen eines Behandlungsfehlers entfallen. Denn die beklagte Patientin habe den Behandlungsvertrag gekündigt, ohne der Klägerin die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen. Gründe für eine Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nachbesserung haben nicht vorgelegen. Die Nichtgewährung einer zumutbaren Nachbesserungsmöglichkeit schließe Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aus. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Beklagten.

Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Vergütungsanspruch

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Köln, Urteil vom 20.10.2015
    [Aktenzeichen: 3 O 310/13]
Aktuelle Urteile aus dem Arztrecht | Medizinrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24738 Dokument-Nr. 24738

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24738

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung