wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.08.2015
19 U 104/14 -

Fehlende Prüfprotokolle zur Dichtigkeitsprüfung und Druckprüfung einer Heizung berechtigen nach beanstandungsfreiem Betrieb nicht zu Abnahmeverweigerung

Einwand der fehlenden Dichtigkeit unerheblich

Fehlen Prüfprotokolle zur Dichtigkeitsprüfung und Druckprüfung einer eingebauten Heizung, so rechtfertigt dies nicht die Verweigerung der Abnahme aufgrund einer angeblichen Undichtigkeit, wenn die Heizungsanlage bereits seit zwei Jahren beanstandungsfrei funktioniert. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 nahm eine Baufirma an einem Einfamilienhaus unter anderem Heizungsarbeiten vor. Im Jahr 2013 erhob die Baufirma Klage auf Zahlung des Werklohns. Die Eigentümer des Hauses weigerten sich die Arbeiten abzunehmen und daher den Lohn zu zahlen. Zur Begründung verwiesen sie unter anderem auf eine Undichtigkeit der Heizungsleitungen und das Fehlen der Protokolle zur Dichtigkeitsprüfung der Leitungen. Das Landgericht Aachen entschied im Juni 2014, dass die Grundstückseigentümer die Abnahme aufgrund der Mangelfreiheit der Heizungsarbeiten nicht haben verweigern dürfen und gab daher der Klage der Baufirma statt. Die Grundstückseigentümer legten Berufung ein und führten weiterhin die Undichtigkeit der Leitungen an. Anfang 2015 legte die Baufirma die Prüfprotokolle vor, deren inhaltliche Richtigkeit die Grundstückeigentümer aber bestritten. Tatsächlich lief die Heizungsanlage seit nunmehr zwei Jahren beanstandungsfrei.

Kein Recht zur Abnahmeverweigerung aufgrund fehlender Prüfprotokolle

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Grundstückseigentümer zurück. Diese seien nicht berechtigt gewesen, die Abnahme der Bauleistungen zu verweigern, da die Werkleistung keinen Mangel aufweise. Das Fehlen der Prüfprotokolle bezüglich der Dichtigkeitsprüfung und Druckprüfung haben kein Recht zur Abnahmeverweigerung begründet, nachdem die Heizungsanlage bereits seit zwei Jahren in Betrieb sei und sich Anzeichen für eine mangelnde Dichtigkeit der wasserführenden Leitungen nicht ergeben haben. Es sei zu beachten, dass die Druckprüfungsprotokolle nicht für die Funktionstauglichkeit des Werks maßgeblich sei. Vielmehr betreffen sie den Nachweis des Werkerfolgs selbst.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Aachen, Urteil vom 23.06.2014
    [Aktenzeichen: 7 O 83/13]
Aktuelle Urteile aus dem Werkvertragsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 343
NJW-RR 2016, 343
 | Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau)
Jahrgang: 2016, Seite: 224
NZBau 2016, 224

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25157 Dokument-Nr. 25157

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25157

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung