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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.08.2009
- 16 U 80/08 -
OLG Köln zum Vorfahrtsrecht auf Straßen mit Engstellen
Bei ausreichendem Platz für gleichzeitiges Fahren trägt Wartepflichtiger bei Unfall nicht alleinige Schuld
Grundsätzlich muss an Engstellen oder Hindernissen derjenige den Gegenverkehr durchlassen, der am Hindernis links vorbeifahren will. Besteht aber für beide Fahrer genug Platz zum gleichzeitigen Durchfahren, ist der Wartepflichtige bei einen Unfall nicht allein verantwortlich. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Nach § 6 der Straßenverkehrsordnung muss ein
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein PKW-Fahrer auf einer innerstädtischen
Unfall durch umsichtiges Fahren vermeidbar – Schaden trägt jeder Fahrer zu 50 Prozent
Das Oberlandesgericht Köln sah dies jedoch anders und verneinte ein Vorfahrtsrecht des Transporters. Ein Sachverständiger bestätigte, dass für beide Autos bei entsprechender Fahrweise gleichzeitig Platz gewesen wäre. Das Gericht war davon überzeugt, dass es nicht zu dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2010
Quelle: ra-online, (pt)
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Dokument-Nr. 9182
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