wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 18.12.2006
16 U 40/06 -

Reiseveranstalter haftet für Unfall wegen zu niedriger Balkonbrüstung

Witwe erhält Schadenersatz nach tödlichem Sturz

Das Oberlandesgericht Köln hat einen Reiseveranstalter zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 6.500,- Euro sowie von Beerdigungskosten an eine hinterbliebene Frau verurteilt, deren Ehemann während einer Türkeireise vom Balkon im dritten Stock des Hotels abgestürzt war.

Nach einem gemeinsamen Besuch der Hotelbar hatte die Ehefrau sich bereits schlafen gelegt, während der Mann noch zum Rauchen auf den Balkon ging. Die Ehefrau wurde später durch ein Geräusch wach und stellte fest, dass ihr Mann vom Balkon gestürzt war. Er hatte das Gleichgewicht verloren und war über die nur 56 cm hohe Balkonbrüstung gestürzt, wodurch er tödliche Verletzungen erlitt und noch am Unfallort verstarb.

Die Witwe hatte im Prozess geltend gemacht, die Höhe der Balkonbrüstung von lediglich 56 cm stelle einen Sicherheitsmangel dar, für den der Reiseveranstalter einzustehen habe. Nach deutschen Bauvorschriften sei eine vergleichbare Balkonfläche mit einer Brüstung von mindestens 0,90 cm Höhe zu versehen. Der Reiseveranstalter hatte sich darauf berufen, die Hotelanlage habe nach den vom Hotelier vorgelegten Unterlagen allen im Urlaubsland geltenden Vorschriften entsprochen; außerdem sei der Verstorbene übermäßig alkoholisiert gewesen.

Der Senat hat in der Begründung des Urteils einen Reisemangel wegen der zu niedrigen Balkonbrüstung bejaht. Den Reiseveranstalter treffe bei der Vorbereitung und Durchführung der von ihm veranstalteten Reise eine Verkehrssicherungspflicht, die sich auch auf die Auswahl und Kontrolle des Vertragshotels erstrecke. Er müsse sich insbesondere vergewissern, dass die von ihm unter Vertrag genommenen Hotels einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten. Bei der gebotenen Überprüfung hätte es sich geradezu aufdrängen müssen, dass eine nur 56 cm hohe Balkonbrüstung im dritten Stock einen Sicherheitsmangel darstelle, da die Absturzgefahr bei Verlust des Gleichgewichts extrem hoch sei. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Hotelanlage den türkischen Bauvorschriften entsprochen habe; der Reiseveranstalter müsse sich immer selbst davon überzeugen, dass von sicherheitsrelevanten Anlagen und Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen. Den Hinweis des Reiseveranstalters auf die Alkoholisierung des Unfallopfers hat der Senat nicht gelten lassen; damit könne der Ursachenzusammenhang nicht entkräftet werden. Es habe sich die typische Gefahr der zu niedrigen Balkonbrüstung verwirklicht. Eine ausreichend hohe Balkonbrüstung habe auch den Zweck, solche Gleichgewichtsstörungen aufzufangen, die aufgrund einer leichten bis mittleren Alkoholisierung entstehen. Dies gelte gerade im Urlaub, wo Alkoholkonsum zum normalen Verhalten der Reisenden gehöre, das durch Einrichtungen wie Hotelbars noch gefördert werde. Der Balkon eines Hotelzimmers müsse sich deshalb auch für einen alkoholisierten Gast in einem gefahrlosen Zustand befinden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2007
Quelle: ra-online, OLG Köln

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3595 Dokument-Nr. 3595

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3595

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung