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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.03.2009
- 15 U 163/08 -
Verlag muss für Veröffentlichung eines Paparazzi-Fotos von Jauchs Hochzeit 15.000,- € zahlen
Jauchs Ehefrau gewinnt gegen Burda Senator Verlag - Veröffentlichung von Hochzeitsfoto rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung des Burda Senator Verlages im Verfahren gegen Frau Thea Sihler-Jauch, die Ehefrau des Fernsehmoderators Günter Jauch, zurückgewiesen. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz bestätigt, das Frau Sihler-Jauch eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € für die Veröffentlichung eines Paparazzi-Fotos in der Zeitschrift "FreizeitRevue" Nr. 30/2006 zugesprochen hat. Das Foto war anlässlich der Hochzeit der Jauchs im Sommer 2006 aufgenommen worden.
Die standesamtliche
Gericht bejaht gesteigerten Schutz der Privatsphäre - Foto wurde in `örtlicher Abgeschiedenheit´ aufgenommen
Der Zivilsenat hat in der Begründung seines Urteils festgestellt, dass das Persönlichkeitsrecht durch die Bildnisveröffentlichung schwerwiegend und schuldhaft verletzt worden sei. Im Rahmen der gebotenen Abwägung sei dem konkreten situativen Kontext, in dem das Foto entstanden sei, im Hinblick auf den gesteigerten Schutz der Privatsphäre in „örtlicher Abgeschiedenheit“ besondere Bedeutung beizumessen. Das Bild unterscheide sich thematisch deutlich von üblicherweise veröffentlichten Hochzeitsbildern, bei denen das Paar auf dem Weg zur Trauung oder danach gemeinsam abgebildet sei. Das Foto zeige den sehr privaten Moment vor Beginn der eigentlichen Trauungszeremonie, als Frau Sihler-Jauch sich in einen abgeschiedenen Bereich des ohnehin schon weiträumig abgesperrten Areals zurückgezogen habe. Sie habe davon ausgehen dürfen, in diesem Moment nur von denjenigen Personen beobachtet zu werden, die sich an sich heranließ, um in der von ihr gewünschten Privatheit zumindest in diesem Augenblick klar respektiert zu werden. Auch die Höhe der vom Landgericht zuerkannten Geldentschädigung wurde nicht beanstandet. Vor dem Landgericht hatte Frau Sihler-Jauch sich noch auf eine gütliche Einigung dahin verständigt, dass der beklagte Verlag einen Betrag von 10.000,- € an eine gemeinnützige Organisation zahlen sollte. Diesen Vergleich hatte allerdings der Burda-Verlag widerrufen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Bundesgerichtshof stärkt Prominentenschutz gegen Paparazzi-Pressefotos
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2007
[Aktenzeichen: VI ZR 13/06, 14/06, 50/06, 51/06, 52/06, 53/06]) - Heike Makatsch verliert Prozess wegen Veröffentlichung von Paparazzifotos
(Landgericht München I, Urteil vom 07.05.2008
[Aktenzeichen: 9 O 22942/07, 9 O 23075/07]) - BGH: Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen möglich
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2007
[Aktenzeichen: VI ZR 265/06, VI ZR 269/06])
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