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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.09.2012
- 12 UF 108/12 -
Vorläufige Teilnahme konfessionsloser Kinder am Religionsunterricht nicht zu beanstanden
Elternstreit über Teilnahme an Schulgottesdiensten und Religionsunterricht der Kinder
Das Oberlandesgericht Köln hat die vorläufige Teilnahme zweier konfessionsloser Kinder an Schulgottesdiensten und am Religionsunterricht bejaht. Nach Auffassung des Gerichts entspricht die Teilnahme dem Kindeswohl. Zudem ist eine einseitige und dauerhafte Beeinflussung der Kinder in religiösen Fragen auch im Hinblick auf die im ersten Schuljahr vermittelten Inhalte nicht zu befürchten.
Im zugrunde liegenden Fall war zwischen den
Vorläufige Teilnahme an Schulgottesdiensten und Religionsunterricht entspricht dem Kindeswohl
Das Oberlandesgericht Köln hat den Antrag im einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen. Eine endgültige Entscheidung wurde hiermit noch nicht getroffen. Der zuständige Familiensenat hat jedoch die Auffassung vertreten, dass eine vorläufige
Dauerhafte Beeinflussung der Kinder in religiösen Fragen nicht zu befürchten
Das Oberlandesgericht führte aus, dass es nicht zu besorgen sei, dass die - konfessionslosen -
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
- VG Freiburg: Kein Anspruch auf Ethik-Unterricht in der Grundschule
(Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 21.09.2011
[Aktenzeichen: 2 K 638/10]) - VG Düsseldorf: Kein Anspruch auf Einführung von Weltanschauungsunterricht an öffentlichen Schulen
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2011
[Aktenzeichen: 18 K 5288/07])
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Dokument-Nr. 14138
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