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Oberlandesgericht Köln, Hinweisbeschluss vom 15.10.2012
- 11 U 153/12 -
Werbeaussagen stellen nicht zwingend eine Garantie dar
Oft stellt sich dies als bloße Beschaffenheitsgabe dar
Macht ein Verkäufer in einem Prospekt Angaben zum Kaufgegenstand, so stellt dies oft eine bloße Beschaffenheitsangabe dar. Die Abgabe einer Garantie ist darin nicht zwingend zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bemängelte der Käufer eines Fahrzeugs, dass entgegen der Angaben des Verkäufers im Verkaufsprospekt, das Fahrzeug nicht die zugesicherten Eigenschaften aufwies. In der
Garantieübernahme aufgrund Werbeaussage lag nicht vor
Das Oberlandesgericht Köln gab dem Verkäufer recht. In der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15860
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