wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 17. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Anzeige

Anzeige

RA Heiko Schönsiegel, Mannheim(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Versicherungsrecht und beschäftigt sich mit: Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht und IT-Recht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Heiko Schönsiegel
RA Thomas Bull, Rostock(beschäftigt sich mit: Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht, sowie Handels- und Gesellschaftsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Thomas Bull
RA Marc von Harten, Bad Homburg(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Strafrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Marc von Harten
RA Prof. Dr. Volker Thieler, München(beschäftigt sich mit: Stiftungsrecht und Seniorenrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler
RA Martin Schultenhöfer, Recklinghausen(beschäftigt sich mit: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Arzthaftungsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
RA Alfred G. Stöber, Nordhausen(beschäftigt sich mit: Familienrecht, Erbrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Alfred G. Stöber

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.07.2011
5 U 362/11 -

Sturz im Blumenladen: Blatt auf dem Fußboden bringt Kundin zu Fall

Zur Verkehrssicherungspflicht in einem Blumenladen

Kommt ein Kunde infolge des Ausrutschens auf einem Pflanzenblatt in einem Blumenladen zu Schaden, so kann er dafür nicht den Betreiber des Geschäftes haftbar machen. Wurden alle nötigen Vorkehrungen zur Schadensvermeidung getroffen, indem beispielsweise ausreichend ausgefegt wurde, so stellt ein einzelnes Blatt auf dem Fußboden noch keine Verletzung der Pflicht zur Verkehrssicherung dar. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)

Im vorliegenden Fall klagte eine Frau auf Schmerzensgeld, nachdem sie in einem Blumengeschäft auf dem Blatt einer Pflanze ausgerutscht und gestürzt war.

Nur erforderliche und zumutbare Vorkehrungen müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht getroffen werden

Das Oberlandesgericht Koblenz stellte fest, dass der beklagte Blumenhändler weder aus Vertrag noch aus unerlaubter Handlung hafte, denn dieser habe die ihm obliegende Pflicht zur Verkehrssicherung nicht verletzt. Die Verkehrssicherungspflicht umfasse nicht alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts. Es würden diejenigen Vorkehrungen genügen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar seien.

Fußboden im Blumengeschäft kann nicht jederzeit frei von Verunreinigungen sein

In einem Blumengeschäft könne der Fußboden nicht in jedem erdenklichen Augenblick frei von Verunreinigungen sein. Dass ein einzelnes kleines Blatt auf einem trockenen Boden eine Kundin zu Fall bringt, sei ein Geschehensablauf, der durch noch so häufiges und sorgfältiges Kehren nicht zu vermeiden sei (OLG Hamburg, VersR 1972, 650). Somit könne festgestellt werden, dass keine objektive Verletzung der Pflicht zur Verkehrssicherung ursächlich für den Sturz geworden ist.

Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt

Die Mitarbeiter des Blumengeschäfts hätten vor, während und nach dem Umräumen der Blumen gekehrt. Dass dies mit der nötigen Sorgfalt geschehen ist, werde schon dadurch belegt, dass der Boden trocken gewesen sei und nur ein einziges Blatt dort gelegen habe. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht könne damit nicht festgestellt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Koblenz (vt/st)

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)
drucken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12930

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12930 Dokument-Nr. 12930


Aktuell diskutiertDiskutieren Sie im Forum von kostenlose-urteile.de über die aktuelle Rechtsprechung

Diskutieren Sie über diese Entscheidung »

Die neuesten Beiträge:

insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung


08.02.2012, 01:00 Uhr von Redaktion »

Sturz im Blumenladen: Blatt auf dem Fußboden bringt Kundin zu Fall

Kommt ein Kunde infolge des Ausrutschens auf einem Pflanzenblatt in einem Blumenladen zu Schaden, so kann er dafür nicht den Betreiber des Geschäftes haftbar machen. Wurden alle nötigen Vorkehrungen zur Schadensvermeidung getroffen, indem beispielsweise ausreichend ausgefegt wurde, so stellt ein einzelnes Blatt ...mehr »


Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »


Werbung

Werbung

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.