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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 26.06.2010
- 5 U 186/10 -
OLG Koblenz: Arzt muss Patienten nicht an Vorsorgetermin erinnern
Fürsorge für Wahrnehmung von Behandlungsterminen kann nicht Arzt auferlegt werden
Ein Patient hat auch dann keinen Anspruch darauf, von seinem Arzt an ein Vorsorgeuntersuchung erinnert zu werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Dies entschied das Oberlandsgericht Koblenz.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte die klagende Patientin gegen ihre Frauenärztin Schmerzengeld in Höhe von 150.000 Euro geltend gemacht. Sie hielt ihr vor, nach einem ersten Verdacht auf eine Krebserkrankung nicht hinreichend auf weitere Vorsorgeuntersuchungen gedrängt zu haben. Das Landgericht sah darin eine
Hinweis auf Notwendigkeit weiterer Untersuchungen seitens des Arztes ausreichend
Die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz befanden, dass es genüge, wenn ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2010
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 9987
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