wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 08.02.2012
5 U 109/12 -

Keine Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung bei Sturz eines Rennradfahrers wegen Fahrbahnspalt einer Werkseinfahrt

Unbefugte Wegenutzung begründet keinen Ausschluss der Ersatzpflicht

Stürzt ein Rennradfahrer wegen seiner schmalen Bereifung aufgrund eines 2,5 cm breiten Fahrbahnspalts, so liegt regelmäßig keine Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht vor. Zudem führt eine unbefugte Wegenutzung nicht zum Ausschluss einer Ersatzpflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall begab sich ein Rennradfahrer zu einem Parkplatz eines Unternehmens, weil dort eine von einem Radsportclub organisierte Vereinsradtour beginnen sollte. Als der Radfahrer zur Pförtnerloge fuhr, um sich einen Stempel abzuholen, geriet er mit seinem schmalen Vorderreifen in einen etwa 2,5 cm breiten Spalt und stürzte. Der Spalt rührte von einem Kabelschacht her, der quer über der Fahrbahn verlief und mit Metallplatten abgedeckt war. Der Radfahrer klagte nachfolgend gegen das Unternehmen auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Anspruch auf Schmerzensgeld bestand nicht

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied gegen den Rennradfahrer. Diesem habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden, da das Unternehmen nicht seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass es durch den Fahrzeugverkehr zu einer Verschiebung und damit zu einer Spaltbildung gekommen war. Da sich die hier gebildete Spaltbreite von ca. 2,5 cm noch in vertretbaren Grenzen hielt, sei die Spaltbildung hinzunehmen gewesen.

Befahren der Fahrbahn mit schmalen Reifen war unüblich

Eine solche Spaltbreite habe nach Auffassung des Oberlandesgerichts für den gewöhnlichen Verkehr keine Gefahr dargestellt. Gleiches habe in der Regel für Fahrräder gegolten, weil deren Reifen gewöhnlich breiter als der vorgefundene Spalt sind. Demgegenüber seien schmal bereifte Rennräder, wie das des gestürzten Rennradfahrers, eher unüblich. Damit habe das Unternehmen also nicht rechnen müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2012, Seite: 987
NJW-RR 2012, 987
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2012, Seite: 482
NZV 2012, 482
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 494
ZMR 2013, 494

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16973 Dokument-Nr. 16973

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16973

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung