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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 05.11.2012
5 U 1059/12 -

Vermieter muss nicht im Rechtsstreit auf Verlangen des Mieters zum Beweis geleisteter Mietzahlungen Kontoauszüge vorlegen

Mieter muss Erfüllung seiner Mietzahlungspflicht nachweisen

Der Mieter ist verpflichtet im Streitfall die Erfüllung seiner Mietzahlungspflicht nachzuweisen. Dieser Pflicht kann er nicht dadurch nachkommen, dass er die Vorlage der Kontoauszüge des Vermieters verlangt. Eine solche Vorlagepflicht des Vermieters besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter von Gewerberäumen kam seiner Pflicht zur Zahlung der Miete nicht nach. Daraufhin erhob die Vermieterin Klage. Der Mieter wandte jedoch ein, dass er seiner Zahlungspflicht nachgekommen sei. Dies könne durch Vorlage der Kontoauszüge der Vermieterin belegt werden.

Mieter konnte Erfüllung seiner Zahlungspflicht nicht nachweisen

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten der Vermieterin. Diese habe ein Anspruch auf die ausgebliebene Miete zugestanden. Der Mieter habe nicht nachweisen können, dass er seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist.

Keine Pflicht des Vermieters zur Vorlage der Kontoauszüge

Die Vermieterin sei zudem nicht verpflichtet gewesen, so das Oberlandesgericht weiter, die Kontoauszüge vorzulegen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (zt/ZMR 2014, 279/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beweispflicht | Erfüllung | Kontoauszug | Kontoauszüge | Mieter | Mieterin | Mietzahlung | Nachweispflicht | Vorlage
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 279
ZMR 2014, 279

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Dokument-Nr.: 18184 Dokument-Nr. 18184

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