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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 05.07.2004
2 W 377/04 -

Pflichtteilsansprüche müssen fristgerecht geltend gemacht werden

Innerhalb von drei Jahren muss der Anspruch geltend gemacht werden

Ein Erbe muss seinen so genannten Pflichtanteilanspruch bei Streit innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Erbfalls einfordern. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Die Frist beginnt, sobald der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall wisse. Nach Ablauf der Frist könne er sich gegen seine Enterbung nicht mehr zur Wehr setzen.

Als unerheblich werteten die Richter, ob ein Erbe von der gesetzlichen Verjährungsfrist überhaupt weiß.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2005
Quelle: ra-online

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Dokument-Nr.: 69 Dokument-Nr. 69

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