Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 16.10.2014
- 2 U 393/13 -
Kaufpreisreduzierung nach gezielter Verunsicherung des privaten Verkäufers beim Autokauf unwirksam
Drohung eines Autoeinkäufers mit für ihn erkennbar nicht vorhandenen Schadensersatzansprüchen ist widerrechtlich
Schließt ein Privatmann mit einem fachlich versierten Autoeinkäufer einen Vertrag über den Kauf eines Pkw und wirft der Autoeinkäufer dem Verkäufer bewusst wahrheitswidrig vor, dieser habe falsche Angaben zum Fahrzeugbaujahr gemacht, ist eine vom unter Druck gesetzten Verkäufer akzeptierte Reduzierung des Kaufpreises ggf. unwirksam. Die Drohung des Käufers mit - für ihn erkennbar - nicht bestehen Schadenersatzansprüchen gegen den Verkäufer ist widerrechtlich. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, wohnhaft in Montabaur, hatte dem Beklagten nach einem Angebot im Internet im Mai 2012 seinen Pkw Skoda Octavia, Baujahr 2008, für 8.000 Euro verkauft. Der Beklagte betreibt ein Autohaus in Dormagen. Bei Abholung des Pkw kam es zu Meinungsverschiedenheiten über den Zustand des Fahrzeugs, die in einen Preisnachlass um 3.000 Euro mündeten. Diesen Betrag macht der Kläger zuletzt geltend, nachdem er die
LG weist Klage mangels ausreichenden Beweises ab
Das Landgericht Koblenz hat die Klage mangels ausreichenden Beweises abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht Koblenz der Zahlungsklage nunmehr nach Durchführung einer Beweisaufnahme stattgegeben.
OLG: Kläger durfte Kaufpreisreduzierung wegen Drohung und Täuschung anfechten
Der Kläger habe die nachträgliche Vereinbarung einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19176
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19176
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.