Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 02.05.2019
- 2 U 1482/18 -
Makler kann bei Angabe falscher Informationen aus Nachlässigkeit Anspruch auf Vergütung verlieren
Immobilienmakler muss ordnungsgemäßen Informationsaustausch zwischen ihm und seinem Büro sicherstellen und gewährleisten
Informiert der Makler einen Kaufinteressenten über Tatsachen, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind, infolge einer unzureichenden Organisation der Abläufe in seinem Büro leichtfertig falsch, kann er seinen Anspruch auf Vergütung verlieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte es das Oberlandesgericht als erwiesen angesehen, dass der auf Zahlung der
Maklerlohn aufgrund grob fehlerhaften Verhaltens verwirkt
Das Oberlandesgericht betonte in seiner Entscheidung, dass der Kläger verpflichtet gewesen sei, die Abläufe in seinem Büro so zu organisieren, dass ein ordnungsgemäßer Informationsaustausch zwischen ihm und seinem Sohn sichergestellt und gewährleistet sei, dass die seinem Sohn vorliegenden Informationen auch ihm selbst vollständig vorliegen. Zudem müsse der Kläger sich hier vorwerfen lassen, dass er gegenüber dem Beklagten nicht offenlegt habe, dass er die Angaben machte, ohne selbst über die entsprechenden Informationen zu verfügen. Der Kläger habe sich durch diese Pflichtverletzungen grob fehlerhaft verhalten und daher seinen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2019
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online (pm/kg)
- Makler darf für Wohnungsbesichtigung keine Gebühr verlangen
(Landgericht Stuttgart, Urteil vom 15.06.2016
[Aktenzeichen: 38 O 10/16 KfH]) - Kein Anspruch auf Maklerprovision aufgrund Vertragsrücktritts wegen vom Verkäufer verschwiegener Feuchtigkeit im Keller
(Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 22.01.2016
[Aktenzeichen: 12 O 236/14]) - Makler hat nach Verschweigen einer bevorstehenden Denkmalschutzprüfung keinen Anspruch auf Provision
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2014
[Aktenzeichen: 4 U 24/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27753
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27753
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.