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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.10.2019
- 7 U 86/18 -
Hundehalter erhält nach Biss durch freilaufenden Hund über 5.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld
Halterin des freilaufenden Hundes war Aggressivität ihres Hundes bekannt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem Hundehalter wegen einer Bissverletzung am Kopf ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro und Ersatz für Verdienstausfall in Höhe von 3.100 Euro zugesprochen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war im November 2015 mit seinem
LG weist Klage ab
Das Landgericht Mannheim hatte die Klage noch mit der Begründung abgewiesen, dass nicht feststellbar sei, ob der Kläger von seinem eigenen
OLG bejaht Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied auf die Berufung des Klägers zugunsten des klagenden Hundehalters. Auf die Frage, welcher
§ 833 BGB Haftung des Tierhalters
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen [...]"
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27967
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