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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.09.2008
- 4 U 26/06 -
Schadensersatzhaftung eines Aufsichtsratsvorsitzenden bei systematischem Betrug einer Aktiengesellschaft
Beihilfe Leistender haftet wie der Haupttäter auf Schadensersatz
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Wirtschaftsprüfer verurteilt, an 71 Kläger Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 3.000.000 € zu zahlen. Nach Auffassung des Senats war der Beklagte in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender einer Aktiengesellschaft mitverantwortlich für eine betrügerische Anlagevermittlung.
Der Beklagte war von Ende 1998 bis Mitte 2000 Aufsichtsratsvorsitzender einer
Fonds-Anteile sind inzwischen wertlos
In der Zeit von März 1999 bis Dezember 2000 erwarben die 71 Kläger Anteile an einem bestimmten Fonds. Die einzelnen Zeichnungssummen lagen zwischen 25.000 $ und 300.000 $. Die Anteile sind inzwischen wertlos; die mit Entwicklung und Vertrieb der Fonds-Anteile befassten deutschen Gesellschaften haben bereits Ende 2001/Anfang 2002 Insolvenzantrag gestellt.
Gericht sieht systematischen Betrug
Nach den Feststellungen des 4. Senats stellte der Vertrieb der Fonds-Anteile gegenüber den Anlegern einen systematischen
Beklagter als Aufsichtsratsvorsitzender der Aktiengesellschaft mitverantwortlich
Mitverantwortlich war nach Auffassung des Senats allerdings auch der Beklagte als Aufsichtsratsvorsitzender der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 15.09.2008
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Dokument-Nr. 6685
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