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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.07.1978
- 14 U 39/77 -
Grob fahrlässige Unfallverursachung aufgrund Verreißens des Steuers wegen Bückens nach heruntergefallener Zigarette
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz
Bückt sich ein Autofahrer während der Fahrt, um seine heruntergefallene Zigarette aufzuheben und kommt er dabei von der Fahrbahn ab, weil er eine Hand vom Steuer und den Blick von der Fahrbahn nimmt, so liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz kann dann ausgeschlossen sein bzw. nur gekürzt bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall befuhr ein
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied gegen den
Bücken nach Zigarette begründete grobe Fahrlässigkeit
Zwar habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts das Rauchen als solches nicht den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründet. Als grob fahrlässig sei aber das Bücken nach der Zigarette zu werten gewesen. Denn dabei habe der
Möglichkeit zum Anhalten bestand
Der
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1978 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2014
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (zt/VersR 1979, 758/rb)
- Verkehrsunfall wegen fehlender Aufmerksamkeit: Ablenkung durch heruntergefallene Zigarette begründet grobe Fahrlässigkeit
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.04.1992
[Aktenzeichen: 12 U 16/92]) - Anzünden einer Zigarette während Autobahnfahrt ist bei Außerachtlassen des Straßenverlaufs grob fahrlässig
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.02.1995
[Aktenzeichen: 23 U 108/94])
Jahrgang: 1979, Seite: 758 VersR 1979, 758
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Dokument-Nr. 19232
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