wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2018
12 U 40/17 -

Anwohnerin muss nächtlichen Lichteinfall durch Kirch­turm­beleuchtung dulden

Kirch­turm­beleuchtung in Tauberbischofsheim muss nicht abgeschaltet werden

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Anwohnerin eine Kirch­turm­beleuchtung mit einem Lichteinfall in ihre Wohnung dulden muss. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung auf das Gutachten eines Sachverständigen, dessen Messungen ergeben hatten, dass die von der Kirch­turm­beleuchtung ausgehenden Lichteinwirkungen auf die betroffene Wohnung nur unwesentlich sind.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Dezember 2015 wird der Kirchturm der Stadtkirche Tauberbischofsheim ab Einsetzen der Dämmerung bis zum Anbruch des Tageslichts mit LED-Scheinwerfern angestrahlt. Außerdem ist die obere Balustrade des Turms mit umlaufenden LED-Leuchtleisten ausgestattet. Die Beleuchtung führt zu einem Lichteinfall in die Eigentumswohnung der Klägerin. Die Klägerin will eine Abschaltung der Lichtanlage erreichen. Sie macht geltend, dass ihre Schlaf- und Ruheräume mit der mehrfachen Lichtstärke einer hellen Vollmondnacht ausgeleuchtet würden. Zudem sei die Lichtfarbe Kaltweiß besonders störend.

Lichteinwirkungen können durch geeignete Maßnahmen der wie lichtundurchlässige Vorhänge abgewehrt werden

Das Landgericht Mosbach wies die Klage ab. Diese Einschätzung wurde nunmehr vom Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt. Im Auftrag des Oberlandesgerichts hatte ein Sachverständiger die Lichteinwirkungen in der Wohnung der Klägerin gemessen und beurteilt. Diese Messungen ergaben, dass die von der Kirchturmbeleuchtung ausgehenden Lichteinwirkungen auf die Wohnung der Klägerin nur unwesentlich sind. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin als besonders störend empfundenen Lichtfarbe. Das Gericht verwies in seinem Urteil im Übrigen darauf, dass Lichteinwirkungen auch durch Maßnahmen der Klägerin - etwa lichtundurchlässige Vorhänge - abgewehrt werden könnten. Auch der Lichteinfall auf die Dachterrasse der Klägerin durch die Kirchturmbeleuchtung ist nach Beurteilung des Senates im innerstädtischen Bereich hinzunehmen.

§ 1004 BGB - Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

§ 906 BGB - Zuführung unwägbarer Stoffe

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. [...]

(2) Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.

(3) [...]

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2018
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Anwohner | Anlieger | Beleuchtung | Gutachten | Kirche | Lichteinfall

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25548 Dokument-Nr. 25548

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25548

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (3)

 
 
Jan Lanc schrieb am 26.02.2018

Oder sie zieht in den Wald, da hat sie es schön dunkel!

JUZ schrieb am 22.02.2018

Die Lichtmessung des Gutachters kann technisch bedingt nur die einfallende Lichtmenge messen. Störend, bis hin zur Gesundheitsbeeinträchtigung, sind bei LED-Lichtern aber die punktförmigen Lichtwahrnehmungen.

Der Verweis auf die Abwehr durch Vorhänge verkennt, dass damit auch das Recht auf Teilhabe (aus dem Fenster schauen bei Nacht), Nutzung der Wohnung (Fenster gehören dazu, und auch die Terrasse) usw. eingeschränkt ist. Überhaupt sollte mit Licht genauso sparsam umgegangen werden wie mit Lärm, Energie u. a. m., also auf das unbedingt erforderliche reduziert sein.

Möglicherweise zielt die Konturbeleuchtung des Kirchturms darauf, den Muslimen im Lande klar zu machen, dass hier das Christentum herrsche. Wird der Kampf der Religionen nun auch mit Licht ausgefochten?

A.G. schrieb am 22.02.2018

Sinnfreie Energieverschwendung zu Gunsten des Stromversorgers!

Haben die Herren Richter zufällig Aktien dort?

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung