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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.09.2012
- III-3 RVs 46/12 -
Außerhalb der Sperrfrist von EU-Mitgliedsstaat erteilte Fahrerlaubnis ist bei erfüllter Wohnsitzerfordernis auch in Deutschland gültig
OLG Hamm zur Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
Der Inhaber einer außerhalb einer Sperrfrist erworbenen ausländischen EU-Fahrerlaubnis ist in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt, solange nicht feststeht, dass er beim Erwerb der Fahrerlaubnis nicht in dem jeweiligen Mitgliedsstaat gewohnt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein 31jähriger Fahrzeugführer aus Bad Pyrmont nach dem
OLG: In Spanien erteilte Fahrerlaubnis in Deutschland nutzbar
Dem hat das Oberlandesgericht Hamm widersprochen. Der Angeklagte sei aufgrund seiner spanischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Kein Verstoß gegen die Wohnsitzvoraussetzungen – In Polen ausgestellte Fahrerlaubnis muss in Deutschland anerkannt werden
(Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.03.2012
[Aktenzeichen: 3 L 56/09]) - EU-Führerschein muss bei Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis nicht anerkannt werden
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 01.03.2012
[Aktenzeichen: C-467/10]) - Ausländische EU-Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis oder bei noch laufender Sperrfrist automatisch ungültig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.08.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 25.10, BVerwG 28.10 und BVerwG 9.11])
Jahrgang: 2013, Seite: 255 NZV 2013, 255
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Dokument-Nr. 14616
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