Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.01.2012
- I-9 U 143/11 -
Land haftet für Autoschaden wegen übersehenen Baumstumpf auf Parkplatz
Autofahrerin trägt aber erhebliches Mitverschulden an Unfall
Verwechselt ein Autofahrer auf einem Parkplatz wegen der großen Schneemenge eine Parklücke mit einer Grünfläche und entsteht bei dem Einfahren ein Schaden an dem Auto, aufgrund eines übersehenen Baumstumpfes, so haftet dafür das verkehrssicherungspflichtige Land. Dem Autofahrer ist aber ein erhebliches Mitverschulden anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fuhr eine Autofahrerin im Februar 2010 auf einem öffentlichen
Anspruch auf Erstattung des Schadens bestand
Das Oberlandesgericht Hamm erkannte ein Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG an. Denn das Land habe die ihm obliegende
Sicherungsmaßnahmen fehlten
Das Land habe die öffentlichen Verkehrswege möglichst gefahrlos zu gestalten und sie in diesem Zustand zu erhalten, so das Oberlandesgericht weiter. Dabei müssen Straßen, Wege und Plätze nicht frei von allen möglichen Gefahren gehalten werden, da sich ein solcher Zustand mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln nicht erreichen lasse. Jeder Verkehrsteilnehmer müsse sich den gegebenen Verhältnissen anpassen und die Flächen in dem Zustand hinnehmen, wie sie sich ihm darbieten.
Vorsorgemaßnahmen auch bei ungünstigen Wahrnehmungsbedingungen
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts seien auch bei ungünstigen Wahrnehmungsbedingungen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Hier haben solche widrigen Witterungsbedingungen geherrscht. Es habe die Gefahr bestanden, dass ein ortsunkundiger Autofahrer die vermeintliche Parkbucht ansteuert und dabei den
Erhebliches Mitverschulden der Autofahrerin lag vor
Der Autofahrerin sei aber nach Auffassung des Oberlandesgerichts ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hagen, Urteil vom 12.08.2011
[Aktenzeichen: 6 O 59/11]
- BGH: Für belebte öffentliche Parkplätze besteht im Winter Räum- und Streupflicht
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.1965
[Aktenzeichen: III ZR 32/65]) - Kundenparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein
(Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisverfügung vom 10.01.2012
[Aktenzeichen: 5 U 1418/11]) - Hinweisschild "Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut" beseitigt nicht Winterdienstpflicht auf einem Kundenparkplatz
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2004
[Aktenzeichen: 7 U 94/03])
Jahrgang: 2012, Seite: 761 MDR 2012, 761
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15321
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15321
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.