wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.12.2012
I-6 U 57/12 -

Kein Schadensersatzanspruch nach Querschnittslähmung durch Unfall beim Kitesurfen

Pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten der Besitzer der Kite-Ausrüstung nicht feststellbar

Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Schadensersatzanspruch eines nach einem Unfall beim Kitesurfen querschnittsgelähmten Jugendlichen gegen die Bekannten, die ihm die Kite-Ausrüstung überlassen und Starthilfe geleistet haben, verneint. Ein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten der Bekannten war nicht feststellbar.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der seinerzeit 15jährige und im Kitesurfen unkundige Kläger aus Marl am 12. April 2008 auf dem Strand von Kijduin (Niederlande) die geliehene Kite-Ausrüstung der 26 Jahre alten Beklagten angelegt und unternahm mit Hilfe des 28 Jahre alten Beklagten einen Startversuch. Zu dieser Zeit befand sich ein mit ihm angereister und im Kitesurfen erfahrener Begleiteter auf dem Meer. Bei dem Startversuch wurde der Kläger mit dem Kite von einer Windboe erfasst und prallte gegen eine mindestens 50 m entfernt liegende Strandbude. Dabei erlitt der Kläger so schwere Verletzungen, dass er seither vom Kopf abwärts querschnittsgelähmt ist.

Bekannten des Geschädigten kann kein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden

Sein gegen die Beklagten gerichtetes Schadensersatzbegehren blieb ohne Erfolg. Die Beklagten hätten, so die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm, zwar den zur Verletzung des Klägers führenden Geschehensablauf in Gang gesetzt. Ein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten ihrerseits sei aber nicht feststellbar. Dass sie sich über die Anweisung des weiteren Begleiters, der die Verantwortung für den minderjährigen Kläger gehabt habe, hinweggesetzt hätten, sei nicht bewiesen. Ein Fehler des Beklagten durch eine falsche Haltung des Kites beim Startversuch stehe ebenfalls nicht fest. Den Beklagten sei auch nicht die Wahl eines ungeeigneten Startplatzes vorzuwerfen oder anzulasten, dass sie den Kläger bei zu starkem Wind hätten starten lassen. Da sie selbst Anfänger im Kitesurfen gewesen seien, hätten sie die Windstärke von 5 bis 6 nicht als zu starkeinschätzen müssen, zumal der weitere Begleiter den Wind am Morgen des Unfalltages als gut bezeichnet habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14975 Dokument-Nr. 14975

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14975

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?