wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.03.2012
I-4 U 167/11 -

OLG Hamm: Rechtsanwalt darf nicht mit einem Abmahnschutzbrief für 10 € monatlich werben

Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren begründet Wettbewerbsverstoß

Bewirbt ein Rechtsanwalt auf seiner Internetseite mit einem Abmahnschutzbrief für 10 € monatlich, so unterschreitet er damit in unzulässiger Weise die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren. Es liegt daher ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bewarb ein Rechtsanwalt auf seiner Internetseite unter der Rubrik "Ist Ihr Webshop abmahnsicher?" mit einem sogenannten Abmahnschutzbrief für 10 € monatlich. Der Schutzbrief beinhaltete die Vertretung im Klageverfahren bis zur ersten Instanz, ohne das Kosten für einen eigenen Rechtsanwalt entstehen sollten. Ein Mitbewerber sah darin eine unzulässige Werbung und mahnte den Anwalt erfolglos ab. Er verlangte, dass der Anwalt es unterlässt mit einem solchen Schutzbrief zu werben. Das Landgericht Dortmund gab dem Mitbewerber recht. Dagegen richtete sich die Berufung des Anwalts.

Unterlassungsanspruch des Mitbewerbers bestand

Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den Anwalt. Das Landgericht habe zu Recht entschieden, dass dem Mitbewerber als Konkurrent ein Unterlassungsanspruch gemäß § 8 UWG zugestanden habe. Denn die Werbung mit dem Schutzbrief habe die Bereitschaft gezeigt, dass der Anwalt für seine Tätigkeit unter den gesetzlichen Gebühren bleiben wollte. Dies sei jedoch unzulässig.

Unterschreitung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren unzulässig

Das Angebot habe aus Sicht der Richter gegen § 49 b BRAO und § 4 RVG verstoßen. Denn die beworbene Honorarpauschale von 10 € habe unter den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren gelegen. Ein Anwalt dürfe jedoch nicht mit Gebühren werben, die unter den Gebührensätzen des RVG liegen. Zwar könne es Ausnahmen geben. Diese seien aber auf das außergerichtliche Verfahren beschränkt (vgl. § 4 Abs. 1 RVG). Zudem setze dies voraus, dass die Monatspauschale in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwalts steht. Um dies beurteilen zu können, müsse die Pauschale mit einer Mindestlaufzeit oder einem Mindesthonorar gekoppelt sein. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Insoweit sei zu befürchten gewesen, dass selbst die Zahlung mehrerer Monatspauschalen nicht ausgereicht hätte, das Haftungsrisiko des Anwalts sowie den Arbeitsaufwand abzudecken.

Gebührenvorschriften stellen Marktverhaltensregeln dar

Des Weiteren stellen die Gebührenvorschriften nach Auffassung des Gerichts Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar. Denn wer die gesetzlichen Gebühren unterschreite, könne mit niedrigen Preisen werben und somit mehr Mandanten auf sich ziehen. Aus Sicht der Rechtssuchenden stelle der Preis der anwaltlichen Leistung einen wesentlichen Umstand bei ihrer Auswahlentscheidung des vorhandenen Angebots dar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Dortmund, Urteil vom 18.08.2011
    [Aktenzeichen: 16 O 206/10]
Aktuelle Urteile aus dem Berufsrecht der Anwälte | Wettbewerbsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 602
MMR 2012, 602

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15731 Dokument-Nr. 15731

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15731

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung