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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 31.08.2018
- 7 U 70/17 -
Mögliche Entkräftung des Anscheinsbeweises gegen Auffahrenden bei grundloser Vollbremsung des Vorausfahrenden
Mit verkehrsbedingter Vollbremsung muss gerechnet werden
Der bei einem Auffahrunfall gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kann entkräftet werden, wenn feststeht, dass der Vorausfahrende grundlos stark abbremste. Jedoch muss mit einer verkehrsbedingten Vollbremsung stets gerechnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am frühen Nachmittag eines Tages im Februar 2016 kam es auf einer außerörtlichen Straße zu einem
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Auffahrunfall
Das Oberlandesgericht Hamm wies die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf
Keine Entkräftung des Anscheinsbeweises wegen grundloser Vollbremsung
Allein das Abbremsen eines Fahrzeugs genüge nicht, so das Oberlandesgericht, den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bielefeld, Urteil vom 29.08.2017
[Aktenzeichen: 2 O 246/16]
- Auffahrender haftet selbst bei Möglichkeit eines plötzlichen Abbremsens aus erzieherischen Gründen für Auffahrunfall
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2017
[Aktenzeichen: 9 U 189/15]) - Abbremsen ohne erkennbaren Grund für die hinterherfahrenden Verkehrsteilnehmer führt zur Unfallschuld des Vorausfahrenden
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.03.2006
[Aktenzeichen: 3 U 220/05])
Jahrgang: 2019, Seite: 283 NJW-RR 2019, 283 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 681 NJW-Spezial 2018, 681
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Dokument-Nr. 28102
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