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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.05.2013
- 6 WF 298/12 -
Keine Erhöhung des Kindesunterhalts wegen Aufwendungen für privates juristisches Repetitorium
Kosten des privaten Repetitoriums kein berechtigter Mehrbedarf
Der Besuch eines privaten kostenpflichtigen juristischen Repetitoriums führt nicht zu einer Erhöhung des Kindesunterhalts, da die dadurch entstehenden Kosten keinen berechtigten Mehrbedarf darstellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Teilnahme an einem kostenlosen universitären Repetitorium möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Vater einer Jurastudentin einen höheren
Kein Anspruch auf höheren Kindesunterhalt
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Der Besuch des privaten Repetitoriums habe nicht zu einer Erhöhung des Kindesunterhalts (§§ 1601, 1602 BGB) geführt. Denn die dadurch entstandenen Kosten seien nicht als berechtigter
Besuch eines privaten Repetitoriums nicht erforderlich
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei der Besuch eines privaten kostenpflichtigen Repetitoriums nicht zwingend erforderlich. Vielmehr habe die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bochum, Beschluss vom 07.11.2012
[Aktenzeichen: 57 F 246/12]
- Vater muss seiner erwachsenen Tochter nach abgebrochenem Erstsstudium Unterhalt für ein weiteres Studium zahlen
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.02.2013
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(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2005
[Aktenzeichen: II-3 UF 21/05])
Jahrgang: 2014, Seite: 222 FamRZ 2014, 222 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 2911 NJW 2013, 2911
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Dokument-Nr. 17706
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