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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.02.2013
- 4 U 159/12 -
Impressumspflicht: Anwalt zur Angabe des räumlichen Geltungsbereichs seiner Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet
Rechtsanwalt kann Wettbewerbsverstoß seines Kollegen selbstständig abmahnen
Gibt ein Anwalt im Impressum auf seiner Homepage nicht den räumlichen Geltungsbereich seiner Berufshaftpflichtversicherung an, begeht er ein Wettbewerbsverstoß. Es kann zudem erwartet werden, dass ein Kollege diesen Verstoß selbstständig, also ohne zu Hilfenahme eines weiteren Rechtsanwalts, abmahnt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall beauftragte eine Fachkanzlei für Arbeits- und Familienrecht einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts tätigen
Wettbewerbswidriges Verhalten lag vor
Das Oberlandesgericht bejahte zunächst den Unterlassungsanspruch (§ 8 UWG). Denn der Internetauftritt des beklagten Rechtsanwalts mitsamt des dort wiedergegebenen Impressums sei nach § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV wettbewerbsrechtlich unzulässig gewesen. Bei der Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV handle es sich um eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.
Informationen zum räumlichen Geltungsbereich der Haftpflicht fehlten
Nach der Vorschrift müsse ein
Zahlungsanspruch wegen Abmahnkosten bestand nicht
Das Oberlandesgericht verneinte dagegen den Anspruch auf Zahlung der
Wettbewerbsrechtliche Spezialkenntnisse waren nicht notwendig
Es sei zudem nach Ansicht des Oberlandesgerichts zu berücksichtigen gewesen, dass für die Abmahnung des Beklagten keine speziellen wettbewerbsrechtlichen Kenntnisse notwendig waren. Denn die in Rede stehenden Pflichten des Anwalts aus § 2 Abs. 1 DL-InfoV haben der Fachkanzlei deshalb geläufig sein müssen, weil sie diese selbst zu erfüllen hat.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2013
Quelle: Oberlandesgerichts Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Arnsberg, Urteil vom 05.07.2012
[Aktenzeichen: 8 O 31/12]
- DL-InfoV: Kein Wettbewerbsverstoß eines Anwalts bei fehlenden Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung im Impressum der Homepage
(Landgericht Dortmund, Urteil vom 26.03.2013
[Aktenzeichen: 3 O 102/13]) - Internet-Impressum eines Anwalts: Zusatz "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" stellt irreführende Werbung dar
(Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 20.02.2013
[Aktenzeichen: 2 U 5/13])
Jahrgang: 2013, Seite: 663 AnwBl 2013, 663 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 339 GRUR-RR 2013, 339 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 116 MMR 2014, 116 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1054 NJW-RR 2013, 1054
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