Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.03.2014
- 4 U 121/13 -
Im Ausland vorgefertigte Markenkondome dürfen nicht als "deutsche Markenware" beworben werden
OLG Hamm erklärt Werbeaussagen "made in Germany", "deutsche Markenware" und "deutsche Markenkondome" für irreführend
Werbeaussagen zum Vertrieb von Kondomen als "made in Germany", "deutsche Markenware" oder "deutsche Markenkondome" sind irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattgefunden haben. Dies entschied das Oberlandesgericht.
Der im zugrunde liegenden Streitfall klagende Verein aus Rotenburg vertritt die Interessen von Unternehmen, die in
Kondom-Rohlinge kommen ursprünglich aus dem Ausland
Die Arnstädter Firma bezieht diese
Verbraucher erwartet bei Hinweis "made in Germany" nicht nur Verpackung und Kontrolle sondern komplette Fertigung der Kondome in Deutschland
Das Oberlandesgericht Hamm hat nun die Beklagte verurteilt, die Werbung mit "made in Germany" wie auch die Bezeichnung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18387
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18387
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.