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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.05.2015
- 32 W 7/15 -
Unterlassene Benachrichtigung einer Prozesspartei hinsichtlich Durchführung eines Ortstermins durch Sachverständigen begründet dessen Befangenheit
Zweifel an Unparteilichkeit eines Sachverständigen rechtfertigt dessen Ablehnung
Benachrichtigt ein Sachverständiger nur die eine Partei des Rechtsstreits von einer Ortsbesichtigung, so begründet dies aus Sicht der nicht anwesenden Partei die Besorgnis, dass der Sachverständige befangen ist. Der Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigt dessen Ablehnung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein an einer Arztpraxis geliefertes Röntgengerät mangelbehaftet war oder die von der Ärztin angeführte Fehlfunktion auf einen Bedienungsfehler beruhte. Um die Frage zu erklären, führte ein beauftragter
Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt Ablehnung eines Sachverständigen
Das Oberlandesgericht Hamm führte zum Fall aus, dass ein
Unterlassene Benachrichtigung der Verkäuferin stellt Verfahrensfehler dar
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe der Sachverständige durch die unterlassene Benachrichtigung der Verkäuferin vom
Ortsbesichtigung in Abwesenheit der Verkäuferin begründet Zweifel an Unparteilichkeit
Durch den Verfahrensfehler und der durchgeführten
Unterlassene Benachrichtigung aufgrund Vergessens unerheblich
Soweit der Sachverständige anführte, er habe es vergessen die Verkäuferin vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Münster, Beschluss vom 23.02.2015
[Aktenzeichen: 11 OH 3/13]
- Tippen mit dem Zeigefinger an die Schläfe kann Sachverständigen aufgrund grob fahrlässiger Herbeiführung seiner Ablehnung wegen Befangenheit die Vergütung kosten
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 30.07.2014
[Aktenzeichen: 8 W 388/13]) - Einseitiger Internetauftritt eines Sachverständigen kann Besorgnis der Befangenheit begründen
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 24.01.2013
[Aktenzeichen: 4 W 645/12])
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Dokument-Nr. 21573
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