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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 23.01.2013
- 3 UF 245/12 -
Oberlandesgericht Hamm zur Verminderung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes bei erster Ausbildungsvergütung
Unterhaltsanspruch entfällt ab Beginn des Monats, in dessen Verlauf die erste Ausbildungsvergütung gezahlt wird
Die Ausbildungsvergütung vermindert den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil mit Beginn des Monats, in dem sie erstmals ausgezahlt wird. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller aus Vreden hatte sich in einer Urkunde des Jugendamtes verpflichtet, seiner im Jahre 1993 geborenen
Antragstellerin steht kein Anspruch auf Unterhaltszahlung mehr zu
Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Vater Recht gegeben. Der Kindesunterhaltsanspruch eines Minderjährigen gegen den barzahlungspflichtigen Elternteil entfalle ab dem Beginn des Monats, in dessen Verlauf die erste (den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Kindesvater schuldet Kindesunterhalt nach fiktivem Einkommen
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.01.2013
[Aktenzeichen: II-2 UF 53/12]) - Ersatzhaftung der Großeltern auf Kindesunterhalt: Großeltern haften unterhaltsbedürften minderjährigen Kindern nur nachrangig nach den Eltern
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.10.2012
[Aktenzeichen: II-6 WF 232/12])
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Dokument-Nr. 15609
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