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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.09.2014
- 3 UF 109/13 -
Deutsches Familiengericht darf ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern
Grundsätzlich anerkennungsfähige Entscheidung eines ausländischen Gerichts darf zum Wohl des Kindes von deutschem Familiengericht geändert werden
Ein deutsches Familiengericht ist berechtigt, eine ausländische Sorgerechtsentscheidung abzuändern, wenn das Kindeswohl dies gebietet. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 38-jährige Kindesmutter und ihr 13-jähriger Sohn stammen aus Rumänien. Seit der Trennung vom rumänischen Kindesvater im Jahre 2005 leben Mutter und Sohn in
Familiengericht entzieht elterliche Sorge
Mit dem angefochten Beschluss entzog das Familiengericht dem Vater vollständig und der Mutter teilweise - u.a. hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitsfürsorge - die
OLG: Deutsches Familiengericht war zur Änderung des Urteil des rumänischen Gerichtshofes Oradea befugt
Die Beschwerde der Kindesmutter ist erfolglos geblieben. Mit seinem Beschluss hat das Oberlandesgericht Hamm zunächst die internationale Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte festgestellt. Diese werde durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 19036
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